Förderungen:
Sanierungsscheck 2023/2024
Thermische Gebäudesanierung? Check!
Wollen Sie im Zuge einer Sanierung eine Förderung beantragen, sind folgende Informationen für Sie wichtig:
> Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind
> Sonnenschutz (Rollos, Raffstores etc.), Fensterbänke, Montagekosten, Verputzarbeiten werden ebenfalls gefördert
> Voraussetzung: Bei Einzelbauteilsanierung Fenster müssen 75% der Elemente getauscht werden, wobei der max. Uw-Wert 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters) betragen darf. Ein Energieausweis ist erforderlich.
> Förderung bis zu € 9.000,- jedoch max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten (Budgetmittel begrenzt)
> Antragstellungab dem 3.1.2023 bis längstens 31.12.2024 möglich
> Endabrechnung bei Antragstellung im Jahr 2023 bis spätestens 30.9.2025 und bei Antragstellung im Jahr 2024 bis spätestens 30.9.2026 einreichen
> Kombination von Bundesförderung mit Landesförderung möglich
Details zur Antragsstellung finden Sie in der folgenden PDF-Datei:
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